Ziel: Unterstützung von investiven Vorhaben zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt innerhalb der Natura 2000-Kulisse
Fördergegenstand:
2.1 spezielle Biotopschutzmaßnahmen wie
- einmalige und/oder im mehrjährigen Rhythmus vorgesehene Instandhaltungsmaßnahmen wie Entbuschung, Entkusselung, Entfernung von Vorwaldstadien mit möglicher anschließender extensiven Beweidung
- Nachpflege von zuvor Instand gesetzten Flächen im mehrjährigen Rhythmus mit möglicher anschließender extensiver Bewirtschaftung
- einmalige Anstauungsmaßnahmen (Grabenverschlüsse), Errichtung von Verwallungen
2.2 Spezielle Arten- und Artenhilfsmaßnahmen
- Feld- und Wiesenvogelschutz (Weihenarten, Ortolan, Wachtelkönig, Kranich, Feldlerche, Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz)
- seltene Tier- und Pflanzenarten (Feldhase, Reptilien, Ackerwildkräuter)
- Anlage und Pflege von wertvollen Kulturbiotopen wie z.B. Hecken, Streuobstwiesen, Kleingewässer und Gräben
2.3 externes Projektmanagement zur Durchführung von Maßnahmen zu 2.1 und 2.2
Nicht förderfähig: Vorhaben zur kommerziellen Flächenbewirtschaftung, Vorhaben mit rechtlich oder vertraglich bestehenden Verpflichtungen, laufende Personalkosten und sonstiger Verwaltungsaufwand, Investitionen zur Durchführung dieser Maßnahme wie z.B. Erwerb von technischem Gerät oder Tieren!
Antragsberechtigte:
- Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
- Landschaftspflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
- Träger der Naturparke, Stiftungen sowie nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände
- Wasser- und Bodenverbände
Zuwendung:
- Fördersatz 100 % der förderfähigen Ausgaben
- Biotopschutzmaßnahmen: Vorhaben erst in Höhe von min. 150.000 Euro förderfähig
- Artenschutzmaßnahmen: Vorhaben erst in Höhe von min. 25.000 Euro förderfähig
Zuwendungsvoraussetzung:
- Vorhaben muss innerhalb der Natura 2000-Kulisse umgesetzt werden
- Vorhaben leistet Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt
Antragsstellung:
Jährlich (aktuelle Antragsfrist: s. Internetseite NLWKN)