Fau­na-Flo­ra-Habi­tat-Gebiet (FFH-Gebiet)

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FFH-Gebie­te gehö­ren dem euro­päi­schen Schutz­ge­biets­sys­tem Natu­ra 2000 an, das den Schutz und Erhalt der bio­lo­gi­schen Viel­falt in Euro­pa als Ziel ver­folgt. FFH-Gebie­te wur­den auf Grund des Vor­kom­mens von bestimm­ten schüt­zens­wer­ten Lebens­raum­ty­pen sowie Pflan­zen- und Tier­ar­ten, die in der sog. FFH-Richt­li­nie (Richt­li­nie 92/43/EWG) auf­ge­lis­tet sind, unter Schutz gestellt.