Ziel: landwirtschaftliche Betriebe gehen zugunsten der Biodiversität, Boden, Wasser und Klima über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehenden Bewirtschaftungs-auflagen ein und leisten damit folgende Beiträge:
- Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen
- Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie Schutz der Ressource Trinkwasser
- Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt und der Biodiversität
Fördergegenstand:
- Förderschwerpunkt BS: Anlage von Schonflächen auf Ackerland
- mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter
- mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan
- Förderschwerpunkt GL: Maßnahmen auf Dauergrünland
- extensive Bewirtschaftung – naturschutzgerechte Bewirtschaftung
- Einhaltung einer Frühjahrsruhe in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
- Weidenutzung in Hanglagen – naturschutzgerechte Weidenutzung
- Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich
- Förderschwerpunkt BB: Maßnahmen zum besonderer Biotoptypen
- Beweidung
- Mahd
Antragsberechtigte:
- Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den betrieb selbst bewirtschaften
- andere Landbewirtschafter oder ihre Zusammenschlüsse, soweit dies zur Erreichung der Umweltziele gerechtfertigt ist
Zuwendung:
Förderhöhe abhängig von Maßnahme und Flächengröße
Zuwendungsvoraussetzung:
s. jeweilige Maßnahmenbeschreibung auf LWK-Internetseite
Zuwendungsbestimmungen:
- Zweckbindungsfrist von 5 Jahren
Antragsstellung:
jährlicher Stichtag 15.05
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