Gebiete
Gebietskooperationen und FFH-Gebiete im Landkreis Osnabrück
Die Übersichtskarte stellt neben den 23 FFH-Gebieten, die von den Kooperationen betreut werden, auch die Zuständigkeitsbereiche der beiden Gebietskooperationen im Landkreis Osnabrück dar.
Die Gebietskooperation Artland/Hase betreut den nördlichen Teil des Landkreises Osnabrück. Für den südlichen Bereich des Landkreises Osnabrück ist die Gebietskooperation Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge zuständig.
Und so geht’s:
- Bitte beachten Sie zunächst die Informationen im roten Kasten!
- Klicken Sie auf ein Gebiet aus der Karte oder wählen Sie aus der untenstehenden Liste aus.
- Hier können Sie nun eine kurze Gebietsinformation sowie die Verordnungen und Verordnungskarten direkt von der Webseite des NLWKN oder die jeweiligen Amtsblätter des Landkreises Osnabrück herunterladen oder werden auf die entsprechende Seite weitergeleitet.
WICHTIG:
- einige FFH-Gebiete wurden noch nicht abschließend verordnet (Stand Februar 2022 steht noch die Überarbeitung der Verordnung für die “Westliche Dümmerniederung” aus; das Gebiet “Düte und Nebenbäche” wurde einstweilig sichergestellt, die detaillierte Schutzgebietsverordnung wird vom Landkreis Osnabrück erarbeitet)
- oft gibt es Überschneidungen mit bestehenden Schutzgebieten (z. B. das große LSG 050 “Wiehengebirge und nördliches Osnabrücker Hügelland”)
- einige FFH-Gebiete bestehen aus mehreren Schutzgebieten
- die Grenzen der einzelnen Schutzgebiete sind nicht zwangsläufig identisch mit den Grenzen des jeweiligen FFH-Gebietes!
Die Grenzen der FFH-Gebiete können Sie im Umweltatlas des Landkreises einsehen: Umweltatlas Landkreis Osnabrück
FFH-Gebiet „052 – Hahnenmoor, Hahlener Moor, Suddenmoor“
Das ca. 1.205 ha große FFH-Gebiet gehört zu einem der ausgedehntesten Moorkomplexen im südwestlichen Niedersachsen und liegt grenzübergreifend in den Landkreisen Emsland und Osnabrück zwischen den Orten Dohren, Herzlake, Berge und Menslage.
FFH-Gebiet „053 – Bäche im Artland“
Das FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ erstreckt sich über zahlreiche Gewässerläufe des nördlichen Osnabrücker Landkreises und nimmt eine Fläche von ca. 1.483 ha ein. Das FFH-Gebiet setzt sich zusammen aus einem Teil des NSG Maiburg, dem LSG Bäche im Artland sowie dem NSG Anten.
FFH-Gebiet „068 – Obere Hunte“
Im Wiehengebirge, nördlich von Melle, entspringt die Hunte. Ihre Quellbereiche und Oberläufe weisen größtenteils einen naturnahen Zustand auf.
FFH-Gebiet „069 – Teutoburger Wald, Kleiner Berg“
Der Teutoburger Wald ist das größte zusammenhängende Buchenwaldgebiet im westlichen Niedersachsen. Das FFH-Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 2295 ha. Neben dem neuen Landschaftsschutzgebiet ist auch das Naturschutzgebiet Freeden Bestandteil des FFH-Gebietes.
FFH-Gebiet „161 – Silberberg“
Der Silberberg ist ein von Metallerzen durchsetzter Zechsteinhügel, auf dem sich hochspezialisierte Pflanzengesellschaften bilden konnten.
FFH-Gebiet „175 – Grasmoor“
Das ca. 24 ha FFH-Gebiet „Grasmoor“ ist ein Relikt der damals weit verbreiteten Dünen- und Moorheidelandschaft im Nordwesten von Niedersachsen.
FFH-Gebiet „238 – Achmer Sand“
Das ca. 278 ha große FFH-Gebiet „Achmer Sand“ befindet sich auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz und einem angrenzenden Segelflugplatz. Das Gebiet ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
FFH-Gebiet „295 – Börsteler Wald und Teichhausen“
Das ca. 140 ha große FFH-Gebiet befindet sich in der Gemeinde Berge um das Stift Börstel. Es besteht vornehmlich aus Wäldern, Heideflächen und Stillgewässern.
FFH-Gebiet „307 – Pottebruch und Umgebung“
Beim FFH-Gebiet „Pottebruch und Umgebung“ handelt es sich um ein grenzübergreifendes, ca. 159 ha großes Gebiet, das zum größten Teil in der Stadt Fürstenau des Landkreises Osnabrück liegt und mit der restlichen Fläche in der Gemeinde Andervenne des Landkreises Emsland.
FFH-Gebiet „309 – Swatte Poele“
Das FFH-Gebiet „Swatte Poele“ liegt nördlich von der Stadt Fürstenau. Hierbei handelt es sich um ein ca. 4 ha großes Gebiet, das aus einem Restbestand drei kleiner Heideweiher besteht.
FFH-Gebiet „318 – Darnsee“
Der “Darnsee” bei Bramsche ist durch einen Erdfall entstanden: Unterirdische Salzlager wurden vom Grundwasser aufgelöst, die Oberfläche brach metertief ein und das Loch füllte sich mit Grundwasser.
FFH-Gebiet „319 – Gehn“
Nordwestlich von Bramsche liegt der Gehn mit einer Fläche von ca. 508 ha. Hierbei handelt es sich um einen dem Wiehengebirge vorgelagerten Höhenzug aus quarzitischem Sandstein. Das FFH-Gebiet besteht aus Teilen des LSG Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland sowie dem LSG Gehn.
FFH-Gebiet „320 – Gehölze bei Epe“
Das ca. 7 ha große FFH-Gebiet „Gehölze bei Epe“ besteht aus Eichenbaumreihen und einem kleinen Eichen-Mischwaldbestand und ist von besonderer Bedeutung für den Hirschkäfer.
FFH-Gebiet „321 – Grenzkanal“
Das FFH-Gebiet „Grenzkanal“ liegt bei Bohmte und ist ein ca. 0,35 ha großer Fließgewässerabschnitt, der gleichzeitig die Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bildet und von besonderer Bedeutung für die vom Aussterben bedrohte Helm-Azurjungfer ist.
FFH-Gebiet „334 – Düte (mit Nebenbäche)“
Dieses FFH-Gebiet nimmt ca. 118 ha ein und in dessen Mittelpunkt steht die Düte. Hierbei handelt es sich um einen ca. 31 km langen Berglandbach mit naturnahen Abschnitten, Seitenbächen und Quellbereichen. Das Gebiet wurde durch den NLWKN einstweilig sichergestellt. Eine Schutzgebietsverordnung wird derzeit durch den Landkreis Osnabrück erarbeitet.
FFH-Gebiet „335 – Mausohr Wochenstubengebiet Osnabrücker Raum“
In einigen Bereichen des Teutoburger Waldes und des Wiehengebirges findet das Große Mausohr geeignete Jagdgebiete. Gleichzeitig benötigt diese Fledermausart aber auch noch eine Wohn- und Aufzuchtsstätte für ihre Nachkommen, sog. Wochenstuben.
FFH-Gebiet „336 – Kammmolch Biotop Palsterkamp“
Der Palsterkamp, der von besonderer Bedeutung für den Kammmolch ist, befindet sich sowohl im Stadtgebiet von Osnabrück als auch im Bereich des Landkreises und ist ca. 63 ha groß.
FFH-Gebiet „339 – Hunte bei Bohmte“
Das ca. 9 ha FFH-Gebiet „Bohmte bei Hunte“ stellt einen renaturierten Abschnitt der Hunte dar, der sich durch Revitalisierungsmaßnahmen erheblich verbessert hat.
FFH-Gebiet „354 – Hüggel, Heidhornberg und Roter Berg“
Dieses ca. 250 ha große Gebiet liegt südlich von Hasbergen. Es handelt sich hierbei um einen bewaldeten Höhenzug der von zahlreichen aufgelassenen Steinbrüchen aber auch alten Bergbaustollen durchzogen wird.
FFH-Gebiet „355 – Else und obere Hase“
Dieses ca. 55 ha große FFH-Gebiet nördlich von Melle bildet ein Verbundsystem mit dem auf nordrhein-westfälischer Seite gelegen FFH-Gebiet Else/Werre.
FFH-Gebiet „370 – Teiche an den sieben Quellen“
Südöstlich von Georgsmarienhütte, am Rande des Teutoburger Waldes befindet sich dieses auf Privatgelände gelegene ca. 48 ha große Kammmolchbiotop.
FFH-Gebiet „446 – Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“
Das ca. 1.176 ha große FFH-Gebiet „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ stellt einen idealen Jagdlebensraum für das Große Mausohr dar. Das hügelige, abwechselnd strukturierte Waldgebiet wird bestimmt durch ein Mosaik aus Nadel‑, Misch- und Laubwäldern sowie kleinen Grünlandbereichen.
FFH-Gebiet „448 – Mausohr Jagdgebiet Belm“
Bei diesem Gebiet handelt es sich um mehrere bewaldete Teilbereiche, die insgesamt eine Fläche von ca. 293 ha einnehmen. Der Großteil des FFH-Gebietes liegt im Landkreis Osnabrück und der Rest im Stadtgebiet Osnabrück.
Das FFH-Gebiet liegt zum Teil im LSG „Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland“ (LSG OS 050).
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