Natura 2000 – Auf einen Blick
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union, das zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen soll. Mit diesem europaweiten Schutzgebietsnetz sollen natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen geschützt und erhalten werden.
Der Grundstein für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 wurde im Jahr 1992 mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräumen sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), gelegt. Zur Errichtung des Natura 2000-Netzes sind in der FFH-Richtlinie konkrete Aussagen zu den Zielen und der Umsetzung zu finden. Unter anderem sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Gebiete nach bestimmten Kriterien auszuweisen, die für gefährdete Lebensräume und Arten von Bedeutung sind – sogenannte FFH-Gebiete.
Neben den FFH-Gebieten besteht das Natura 2000-Netz auch aus den Europäischen Vogelschutzgebieten, die sich teilweise mit den FFH-Gebieten überschneiden. Die Europäischen Vogelschutzgebiete sind nach den Kriterien der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutz-Richtlinie) ausgewiesen, die bereits 1979 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen wurde. Die EG-Vogelschutz-Richtlinie und die FFH-Richtlinie ähneln sich sehr in ihrer Zielsetzung und streben beide den Erhalt der biologischen Vielfalt an. Jedoch steht in der EG-Vogelschutz-Richtlinie der Schutz wildlebender Vögel im Vordergrund. In der FFH-Richtlinie sind Vogelarten dagegen ausgeklammert. Hier liegt der Fokus auf dem Schutz von natürlichen Lebensräumen sowie Pflanzen und anderen Tierarten.
„FFH-Gebiete sind die wichtigsten Lebensräume für den Artenschutz in Europa.“
Flächeninanspruchnahme von FFH-Gebieten
4.346.742 km²
in Europa
80.773 km²
in Deutschland
3.250 km²
in Niedersachsen
84 km²
im Landkreis Osnabrück
Entwicklung der FFH-Richtlinie
Viele haben erst in den letzten Jahren zum ersten Mal etwas von dem Thema FFH gehört. Jedoch gibt es die FFH-Richtlinie schon seit über 20 Jahren und bereits davor wurde schon ein Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt in den EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet.
1979: Berner Konvention
Das Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wurde in einem Vertrag des Europarates festgehalten. Mit dem Übereinkommen sind der Schutz von Arten durch Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen sowie die Verpflichtung zum Schutz ihrer Lebensräume geregelt. Gefährdete und empfindliche Arten haben einen besonderen Stellenwert in dieser Konvention.
1979: Inkrafttreten der EG-Vogelschutz-Richtlinie
1985: Inkrafttreten der Berner Konvention in der Bundesrepublik Deutschland
1992: Biodiversitätskonvention
1992: Inkrafttreten der FFH-Richtlinie
1995: Deutschland lässt erste Frist zur Meldung von FFH-Gebieten an die EU verstreichen
1998/99: Klage der EU-Kommission gegen die BRD wegen Vernachlässigung der Meldefrist für FFH-Gebiete
2001: Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die BRD wegen unzureichender Meldungen von FFH-Gebieten
2003: Zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD auf Grund des Meldedefizites von FFH-Gebieten
Jan. 2005: Nachmeldung von FFH-Gebieten durch Deutschland an die EU
Dez. 2005: Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichenden Nachmeldungen
Feb. 2006: Nachmeldung von weiteren FFH-Gebieten durch Deutschland an die EU
Okt. 2006: Einstellung des Zwangsgeldverfahrens aufgrund der nun ausreichenden FFH-Gebietsmeldungen
2010: Frist zur Sicherung der gemeldeten FFH-Gebiete aus den Jahren bis 2004
2013: Frist zur Sicherung der gemeldeten FFH-Gebiete aus dem Jahr bis 2006
Feb. 2014: EU-Kommission leitet gegen Deutschland ein Pilotverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Sicherung der FFH-Gebiete ein
März 2014: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sichert EU zu: Sicherung der FFH-Gebiete bis 2018 und Managementplanung bis 2020
2015: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf Grund der mangelnden Sicherung von FFH-Gebieten ein
geplant Ende 2018: Fertigstellung der Sicherung und Unterschutzstellung jedes FFH-Gebietes in Deutschland
geplant Ende 2020: Fertigstellung der Managementpläne für jedes FFH-Gebiet in Deutschland
Die FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist 1992 von der Europäischen Gemeinschaft eingeführt worden, um die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Mit der biologischen Vielfalt sind Fauna (Tiere), Flora (Pflanzen) und Habitat (Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten) gemeint.
In der FFH-Richtlinie sind im Anhang I ca. 200 Lebensraumtypen und im Anhang II ca. 1.000 Pflanzen- und Tierarten aufgelistet, die aus Sicht der europäischen Gemeinschaft in Europa als gefährdet gelten und besonders zu schützen sind. In Deutschland kommen etwa 90 Lebensraumtypen und ca. 280 Pflanzen- und Tierarten vor, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet sind.
Im Rahmen der FFH-Richtlinie ist ein europaweites und länderübergreifendes Schutzgebietssystem aus FFH-Gebieten entstanden. Die FFH-Gebiete umfassen natürliche und naturnahe Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen, die im Anhang der FFH-RL gelistet sind und die es zu erhalten und entwickeln gilt. Ziel ist es, einen günstigen Erhaltungszustand dieser Lebensräume und Arten bewahren oder wiederherstellen bzw. eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes zu verhindern.
Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt sieht die FFH-Richtlinie auch einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung vor, indem wirtschaftliche, soziale, kulturelle und regionale Anforderungen berücksichtigt werden sollen.
In der FFH-Richtlinie sind folgende Regelungen enthalten:
- Auswahl von FFH-Gebietsvorschlägen,
- Meldung von Gebietsvorschlägen an die Europäische Kommission,
- Sicherung des europaweit bedeutsamen Zustands der gemeldeten FFH-Gebiete,
- Verträglichkeitsprüfung und deren Rechtsfolgen bei Plänen und Projekten, die Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigen könnten,
- Nutzung wildlebender Tiere und Pflanzen sowie über deren Entnahme aus der Natur sowie
- Untersagung bestimmter Methoden/Mittel zum Fangen, Töten und Befördern bestimmter Tierarten.
Umsetzung der FFH-Richtlinie
In Niedersachsen sind die jeweiligen Landkreise mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie beauftragt worden, d. h. der Landkreis Osnabrück ist in unserer Region verantwortlich.
Ausweisung von FFH-Gebieten
Die Ausweisung von FFH-Gebieten im Landkreis Osnabrück erfolgte von 2003 bis 2006. Als Grundlage für die Gebietsauswahl dienten die FFH-Anhänge I und II, in denen die aus gemeinschaftlicher Sicht schützenswerten Lebensraumtypen und Arten festgelegt sind. Mit Hilfe dieser Grundlage wurden Gebiete ausgewählt, die auf Grund ihrer Größe und Verteilung geeignet waren um die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Hierbei wurde berücksichtigt, dass von Natur aus großflächige und zusammenhängende Lebensräume möglichst in großen und miteinander verbundenen Komplexen geschützt wurden wie z. B. Wälder oder Bachsysteme.
Mit der Gebietsauswahl ging ein umfangreiches Beteiligungsverfahren auf regionaler und auf Landesebene einher, bei dem die betroffenen Behörden, Kommunen und Interessenverbände eingebunden waren. Die Gebietsauswahl in Niedersachsen ging bei der Europäischen Kommission als Auswahl ein und sie beschloss letztlich, welche Gebiete als FFH-Gebiete in das ökologische Schutzgebietsnetz Natura 2000 aufgenommen wurden.
Sicherung der FFH-Gebiete
Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete hat jeder EU-Mitgliedsstaat sechs Jahre Zeit, die FFH-Gebiete zu sichern, sodass ein günstiger Erhaltungszustand aufrechterhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.
Niedersachsen sieht für die Sicherstellung der FFH-Gebiete in den Landkreisen vor, dass jedes FFH-Gebiet entweder als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Für jedes Gebiet ist eine Schutzgebietsverordnung zu erarbeiten. Zudem ist für jedes FFH-Gebiet ein Managementplan vorgesehen, mit dem die Ziele und der günstige Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten gewährleisten werden sollen. Der Managementplan soll konkrete auf das FFH-Gebiet abgestimmte Maßnahmenvorschläge enthalten, die zum Erhalt und der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes beitragen sollen.
Deutschland und insbesondere Niedersachsen ist der Sicherstellungspflicht der FFH-Gebiete lange nicht und nur unzureichend nachgekommen, sodass gegen Deutschland nun auf Grund der mangelnden Sicherstellung von FFH-Gebieten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde.
Auf Grund dessen hat sich Deutschland gegenüber der EU verpflichtet, bis Ende 2020 alle FFH-Gebiete innerhalb Deutschland unter Schutz zu stellen. Für Niedersachsen und den Landkreis Osnabrück bedeutet dies konkret, dass bis Ende 2018 für alle FFH-Gebiete eine Schutzgebietsverordnung vorliegen muss und bis Ende 2020 ein Managementplan für jedes FFH-Gebiet erarbeitet wurde.
Die FFH-Gebiete
Auf der Übersichtskarte sind alle 23 FFH-Gebiete im Landkreis Osnabrück dargestellt.
Sie können auf der Gebietskarte jedes FFH-Gebiet einzeln anklicken und erhalten weiterführende Informationen zu dem jeweiligen Gebiet.