Ziel: Verringerung der CO2-Freisetzung und anderen Treibhausgasen aus kohlenstoffreichen Böden mittels Moorerhaltung und –regeneration sowie innovativen Ansätzen zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden
Fördergegenstand:
- Ausgaben für Planung, Personal, Beschaffung, Herstellung, Bau- und Baunebenkosten, Erwerb und Errichtung, Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes bei Versuchsflächen, Vergütung von Werkverträgen und Aufträgen für Dienstleistungen und Sachleistungen, Sachausgaben, Grunderwerb, Pacht, Gestattungsverträge
- Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren
- Vorbereitende Maßnahmen zu Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren; z.B. Erstellung von Gutachten, Planungen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinations- und Beratungstätigkeiten, „Runde Tische“, Management- und Projektplanungsaufgaben, Monitoring und Erfolgskontrollen zur Optimierung von Vorhaben
- Entwicklung, Erprobung und Vorbereitung , um Vorhaben zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden nachhaltig zu etablieren und im Zusammenhang stehende begleitende Forschung
- Pilotprojekt zur Erprobung von Paludikulturen bei „nasser“ Landbewirtschaftung
Nicht förderfähig: allgemeine Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten)
Antragsberechtigte:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, z.B. Gebietskörperschaften, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine
- landwirtschaftliche, torfgewinnende, torfverarbeitende, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Unternehmen
Zuwendung:
- max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig
- Vorhabengröße min. 25 % der förderfähigen Ausgaben oder 100.000 Euro
- bei vorbereitenden Maßnahmen: Vorhabengröße min. 10.000 Euro bei Gebietskörperschaften und min. 5.000 Euro bei sonstigen Zuwendungsempfängern
Antragsstellung:
Jährlicher Stichtag 30.09
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