Ziel: Förderung der nachhaltigen Aufwertung von Kulturlandschafts- und Naturerbe, des naturschutzgerechten Wirtschaftens und der Sicherung von Biologischer Vielfalt und grüner Infrastruktur
Fördergegenstand:
- Ausgaben für Planung, Personal, Beschaffung, Herstellung, Bau- und Baunebenkosten, Vergütung von Werksverträgen, Sachausgaben und Grunderwerb (begrenzt)
- Errichtung, Ausbau und Aufwertung von Informationseinrichtungen
- Naturschutzbildungsangebote, Besucherlenkungsmaßnahmen, Schaffung von Naturbeobachtungs-möglichkeiten
- Konzeptionelle Vorhaben im Rahmen des Kulturlandschafts- und Naturerbes
- Angebote zur Förderung der Inklusion entsprechend den Zielen der Aufwertung des niedersächsischen Naturerbes
- Netzwerke von partnerbetrieben und –initativen, Entwicklung und Vermarktung von Naturschutz-produkten
- Renaturierungsmaßnahmen, Wiederherstellung bzw. Sanierung naturnaher Ökosysteme und Ökosytemdienstleistungen
- Herstellung, Ergänzung und Vernetzung von Biotopverbundsystemen
- Schutz und Wiederherstellung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselementen als Bestandteil der grünen Infrastruktur
- Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente in urbanen Bereichen
Nicht förderfähig: allgemeine Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten)
Antragsberechtigte:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Träger der Naturparke, Stiftungen, Verbände, Vereine
- Unternehmen, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Zuwendung:
- max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig
- Vorhabengröße min. 10.000 Euro bei Gebietskörperschaften
- Vorhabengröße min. 5.000 Euro bei sonstigen Zuwendungsempfängern
Antragsstellung:
letzter Stichtag 30.09.2018 (Programm läuft im Jahr 2019 aus)
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