Ziel: Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes und der Landschaft sowie der Umweltbildung
Fördergegenstand:
- Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt mit dem Förderschwerpunkt Arten und Lebensgemeinschaften
- Maßnahmen zum Natur erleben und den Erholungswert von Natur und Landschaft verbessern und der Naturschutzinformation dienen
- Vorhaben zur Aufwertung von Lebensräumen und Schaffung von Rückzugsräumen in dicht bebauten Gebieten; z.B. Anpflanzung einheimischer Pflanzenarten und natürlichen Staubfiltern
- Kleinräumige Biotopvernetzung durch Saumbiotope entlang von Wegen und Gewässerufern, Feuchtbrachen, Alleen, Wallhecken und Feldgehölzen
- Schaffung und Aufwertung von Still- und Fließgewässern
- Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes und einem ausreichenden Nahrungsangebotes für Bienen und Hummeln sowie zu Bienenhaltung im Siedlungsbereich und der freien
Landschaft - Maßnahmen zur Wiederherstellung und Förderung der Regenerationsfähigkeit von Moorbiotopen
- Anlage und Entwicklung von Streuobstwiesen mit alten Sorten zur Erhöhung der Biodiversität; in Zusammenhang hiermit können Umweltbildung sowie das Anlegen von Lesestein- und Totholzhausen, die Errichtung von Ansitzwarten, Nisthilfen und Insektenhotels sowie die Anlage von Wildblumenwiesen mitgefördert werden
- Praktischer Naturschutz an Bildungseinrichtungen in Form von Anlegen von Biotopen auf deren Gelände zur Erhöhung der Artenvielfalt
- Kleinere Umweltbildungsmaßnahmen im schulischen und außerschulischen Bereich mit praktischen Natur- und Umweltbezug unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen
- Förderungen der Bingo-Umweltstiftung können zur Kofinanzierung von EU-Projekten genutzt werden
Nicht förderfähig: Erwerb von Grundflächen; Durchführung von Dauerpflegemaßnahmen; Wegebau und Sitzgelegenheiten; Baumaßnahmen und Sanierungen von Gebäuden; Maßnahmen mit einer öffentlich-rechtlichen Durchführungspflicht wie Artenschutzprojekte in Natura-2000-Gebieten; institutionelle Förderung; Rechtsverfolgungskosten einschl. damit zusammenhängender Gutachten; Finanzierungskosten im Rahmen der Bedienung eines Kredits; Projekte, die mit EU‑, Bundes- oder Landesförderprogammen gefördert werden können
Antragsberechtigte:
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Kommunen)
Zuwendung:
- min. 15 % Eigenbeteiligung sind vorzuweisen
Antragsstellung:
- Förderungen bis 10.000 Euro können laufend gestellt werden
- Förderungen von 10.000 Euro bis 30.000 Euro zu bestimmten Terminen, die alle 6–8 Wochen stattfinden (s. Antragsfrist auf Bingo-Internetseite)
- Förderungen ab 30.000 Euro zu bestimmten Terminen, die viermal im Jahr stattfinden (s. Antragsfrist auf Bingo-Internetseite)