Ziel: Unterstützung von investiven Vorhaben zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vorhaben zur Verbesserung der Gewässerqualität sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten
Fördergegenstand:
- naturnahe Umgestaltung im Gewässer‑, Böschungs- und Talauenbereich
- Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Schaffung von auentypischen Elementen und zur Verminderung von Schadstoffeinträgen
- Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren
- weitere Ausgaben im sachlichen Zusammenhang mit o.g. Vorhaben wie
- Planungen (Machtbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Genehmigungs- und Ausführungs- planung)
- Zweckforschungen (Langzeitbeobachtungen, Funktionskontrollen) und Einzelfalluntersuchungen (Datenerhebung)
- Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- oder Ablösezahlungen an Eigentümer und Inhaber bestehender Rechte
- Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung, die zur Umsetzung der EG-WRRL und des Fließgewässerprogrammes dienen
Nicht förderfähig: Vorhaben mit rechtlich oder vertraglich bestehenden Verpflichtungen; keine Zuwendung für Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen in juristischer Personen des öffentlichen Rechts für kleine in sich abgeschlossene Vorhaben!
Antragsberechtigte:
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Nicht gewerblich tätige juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige dies-bezügliche umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen
Zuwendung:
- Landesmittel bis zu 90 % bei einem Eigenanteil von min. 10 %
- ELER- und Landesmittel 90 % bei einem Eigenanteil von 10 %
- Kleine Vorhaben mittels Landesmittel bis max. 15.000 Euro förderfähig
Zuwendungsvoraussetzung:
- Vorhaben dient zur Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustandes nach EG-WRRL
- Vorhaben befindet sich in Gebietskulisse Fließgewässerentwicklung – EG-WRRL-Gewässernetz Niedersachsen und relevante unmittelbar einmündende Nebengewässer
Zuwendungsbestimmungen:
- Zweckbindungsfrist von min. 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen
- Zweckbindungsfrist von min. 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte
Antragsstellung:
Jährlich (aktuelle Antragsfrist: s. Internetseite NLWKN)