Ziel: Förderung von Projekten, die zu den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz
sowie sozialer Zusammenhalt beitragen
Fördergegenstand:
- Natur- und Umweltschutz
Nicht förderfähig: Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden, natürliche Personen, gewerbliche Organisationen, Konferenzen, Seminare, Workshops, Therapien, Galas, Festivals
Antragsberechtigte:
freie, gemeinnützige, soziale Organisationen und Einrichtungen (Trägern), die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit sind
Zuwendung:
- max. 20.000 Euro
- Eigenanteil muss min. bei 20 % liegen
Antragsstellung:
laufend
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