Ein Geschützter Landschaftsbestandteil ist eine kleinräumige Struktur in der Landschaft, die sich von der Umgebung abgrenzen lässt (z.B. eine Baumreihe oder ein Stillgewässer). Bei einem Geschützten Landschaftsbestandteil handelt es sich um eine Schutzgebietskategorie nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes, der wegen der nachfolgenden Gründe unter Schutz gestellt wurde:
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
- wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten