Geschütz­ter Land­schafts­be­stand­teil (GLB)

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Ein Geschütz­ter Land­schafts­be­stand­teil ist eine klein­räu­mi­ge Struk­tur in der Land­schaft, die sich von der Umge­bung abgren­zen lässt (z.B. eine Baum­rei­he oder ein Still­ge­wäs­ser). Bei einem Geschütz­ten Land­schafts­be­stand­teil han­delt es sich um eine Schutz­ge­biets­ka­te­go­rie nach § 29 des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes, der wegen der nach­fol­gen­den Grün­de unter Schutz gestellt wurde:

  • zur Erhal­tung, Ent­wick­lung oder Wie­der­her­stel­lung der Leis­tungs- und Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Naturhaushalts
  • zur Bele­bung, Glie­de­rung oder Pfle­ge des Orts- oder Land­schafts­bil­des, zur Abwehr schäd­li­cher Ein­wir­kun­gen oder
  • wegen ihrer Bedeu­tung als Lebens­stät­ten bestimm­ter wild leben­der Tier- und Pflanzenarten