Ziel: Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten wild-lebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft
Fördergegenstand:
a) Investive Maßnahmen des Naturschutzes außerhalb der Natura 2000-Kulisse und Naturschutz-gebieten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von
• Feuchtbiotopen wie Tümpel und sonstige Kleingewässer
• Hecken, Feldgehölze, Uferbepflanzungen, Baumreihen
• wiedervernässten Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden
• Kleinbiotopen der Agrarlandschaft wie Wallhecken
• zusammenhängenden Biotopen
• Trockenmauern
• Halboffen- und Offenlandlebensräume (z.B. Entbuschung)
Nicht förderfähig: Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Zahlungsansprüchen, Erwerb und Anpflanzung von einjährigen Kulturen, Erwerb und Neuanlage von Streuobstwiesen, Kauf von Tieren, Unterhaltungsmaßnahmen, Schutzkonzepte einschl. notwendiger Voruntersuchungen!
b) Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung (s. unter a) außerhalb und innerhalb der Natura 2000-Kulisse und Naturschutzgebieten
Ausnahme: Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen können innerhalb der Natura 2000-Kulisse und Naturschutzgebieten nur Anträge zum Grunderwerb ohne weitere investive Maßnahmen stellen!
Antragsberechtigte:
• Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften
• andere Landbewirtschafter
• Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen
Investive Maßnahme | Grunderwerb | |||
---|---|---|---|---|
innerhalb Kulisse | außerhalb Kulisse | innerhalb Kulisse | außerhalb Kulisse | |
Gemeinde, Gemeindeverbände | nicht förderfähig | förderfähig | nicht förderfähig | förderfähig |
Sonstige Antragsberechtigte | nicht förderfähig | förderfähig | nicht förderfähig | förderfähig |
Zuwendung:
• Fördersatz bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Ausnahme: bei Gemeinden und Gemeindeverbänden nur bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben!
• Vorhaben erst in Höhe von min. 25.000 Euro förderfähig
Antragsstellung:
jedes Jahr bis Mitte Januar (aktuelle Antragsfrist: s. Internetseite NLWKN)