Ziel: Instrument zur Sicherung der Natura 2000-Kulisse, das Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen und Arten sowie die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen unterstützt
Fördergegenstand:
2.1 Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für Lebensräume und Arten
- Managementplänen für NATURA-2000-Gebieten
- Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz
- sonstige projektbezogenen Planungen und Konzepte
- sonstige projektbezogenen Konzepten für Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen
2.2 Vorhaben für Lebensräume und Arten
- konkrete Projekte für Hochmoor- und Übergangsmoore, Niedermoore, Sümpfe, Gehölz-bestände inkl. Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen, Fließ- und Stillgewässer mit Auen, Offenlandbiotope, Fels- und Gesteinsbiotope, Bergwiesen, Magerrasen, Heiden, artenreiches Grünland inkl. Gräben, naturnahe und kulturhistorisch wertvolle Wälder und sonstige Biotope mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
- Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen, Projekten und Effizienzkontrollen zu Vorhaben
- Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten und entsprechendem Projektmanagement
- Projekt- und Schutzgebietsmanagement inkl. Maßnahmenplanung
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen für Vorhaben
- Erstellung von Informationsmaterial sowie öffentlichkeitswirksame Darstellung von konkreten Projekten
- Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung sowie Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Besucherlenkung
- Ablösung bestehender Nutzungsrechte und der Abschluss von Gestattungsverträgen mit Sicherstellung der Zweckbestimmung
- Anpachtung von Flächen für einen Zeitraum zwecks Nutzungsaufgabe oder Weiterbewirtschaftung im Sinne der Zweckbestimmung
- Erwerb von wertvollen oder entwicklungsfähigen Flächen für den Naturschutz
Nicht förderfähig: Vorhaben mit rechtlich oder vertraglich bestehenden Verpflichtungen, laufende Personalkosten und sonstiger Verwaltungsaufwand!
Antragsberechtigte:
- Gebietskörperschaften, die Aufgaben einer UNB wahrnehmen
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Träger der Naturparke, Stiftungen sowie nach Naturschutz anerkannte Naturschutzverbände
- Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
- Realverbände und Jagdgenossenschaften sowie land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
Zuwendung:
- Fördersatz 80 % der förderfähigen Ausgaben
- Vorhaben erst in Höhe von min. 75.000 Euro bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Kommunen förderfähig
- Vorhaben erst in Höhe von min. 50.000 Euro bei sonstigen Zuwendungsberechtigten förderfähig
Zuwendungsvoraussetzung:
- Vorhaben muss innerhalb der Natura 2000-Kulisse umgesetzt werden
- Vorhaben leistet Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt
Zuwendungsbestimmungen
- neue Maschinen und bauliche Anlagen müssen mind. für 10 Jahre im Sinne des Verwendungszweckes verwendet werden
- Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bei Ablösung bestehender Nutzungsrechte
- Anpachtung von Flächen min. 25 Jahre im Sinne der Zwecksbestimmung; die Pacht ist kapitalisiert in einer Summe für den gesamten Pachtzeitraum zu zahlen
- bei angekauften Flächen muss min. 25 Jahre sichergestellt sein, dass diese durch geeignete Auflagen gemäß Naturschutzzweck erhalten werden
- Pacht und Grunderwerb können nur Teil eines Vorhabens sein; es müssen auch Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume und Arten mitumgesetzt werden
Antragsstellung:
Jährlich (aktuelle Antragsfrist: s. Internetseite NLWKN)