Natur­park

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Ein Natur­park ist nach dem Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz eine Schutz­ge­biets­ka­te­go­rie für ein ein­heit­lich zu ent­wi­ckeln­des und zu pfle­gen­des groß­räu­mi­ges Gebiet, das über­wie­gend aus Land­schafts- und Natur­schutz­ge­bie­ten besteht und ganz beson­ders dem Men­schen als Erho­lungs­raum die­nen soll.