Ein Landschaftsschutzgebiet kurz LSG genannt ist eine Schutzgebietskategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet stehen das Erscheinungsbild der Landschaft sowie der Erhalt des Landschaftsbildes für die landschaftsgebundene Erholung beim Landschaftsschutzgebiet im Fokus, weswegen diese auch oftmals großflächiger ausgewiesen sind. Nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes werden Gebiete aus einem der folgenden Gründe als Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt:
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
Für jedes Landschaftsschutzgebiet liegt eine Schutzgebietsverordnung vor, mit der Reglungen getroffen werden, um die Erhaltungsziele des Gebietes sicherzustellen.