Am 11.06.2019 infor­mier­ten sich Ver­tre­ter der Stadt Bram­sche sowie Bür­ger­meis­ter Hei­ner Pahl­mann vor Ort über die Inhal­te und Aus­wir­kun­gen der sich der­zeit in Arbeit befind­li­chen Schutz­ge­biets­ver­ord­nung für das FFH-Gebiet 319 „Gehn“.

Neben Herrn Rolf von der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de sowie den Gebiets­ma­na­gern des TERRA.vita, waren auch Ver­tre­ter des Nie­der­säch­si­schen Forst­amt Ankum sowie des LWK-Forst­am­tes Weser-Ems anwesend.

Wäh­rend Herr Rolf zu den Inhal­ten der geplan­ten Ver­ord­nung und den ten­den­zi­ell zu erwar­ten­den forst­wirt­schaft­li­chen Ein­schrän­kun­gen refe­rier­te, erör­ter­te  Gebiets­ma­na­ger Micha­el Sief­ker über Eigen­tums- und Flä­chen­struk­tu­ren, sowie die  durch Klein­pri­vat­wald­be­wirt­schaf­tung ent­stan­de­ne, für den Land­kreis Osna­brück ein­zig­ar­ti­ge Viel­zahl ver­schie­de­ner FFH-Lebens­raum­ty­pen und viel­fäl­ti­ger Waldbilder.

Nach eine aus­gie­bi­ge­ren theo­re­ti­schen fach­li­chen Ein­füh­rung und Dis­kus­si­on wur­de unter Füh­rung des Gebiets­ma­na­gers und den zustän­di­gen Forst­leu­ten eine Kurz­ex­kur­si­on in das Gebiet unternommen.

Hier­bei lag das Augen­merk auf der Erken­nung und Cha­rak­te­ris­tik von poten­zi­el­len Habi­tat- oder Bio­top­bäu­men sowie auf Lösungs­an­sät­zen für ein zukünf­ti­ges Habi­tat­baum- und Tot­holz­ma­nage­ment. Um die Mög­lich­kei­ten und Hin­der­nis­se, die sich durch ver­schie­de­ne Besitz­struk­tu­ren erge­ben, klar auf­zu­zei­gen, wur­den sowohl Flä­chen im Eigen­tum der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­fors­ten als auch des Pri­vat­wal­des in Augen­schein genommen.

Der Ver­ord­nungsent­wurf für das FFH-Gebiet  Nr. 319 „Gehn“ wird noch 2019 von der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de des Land­krei­ses Osna­brück für vier Wochen öffent­lich aus­ge­legt. Sie kann dann bei der Stadt Bram­sche, im Kreis­haus des Land­krei­ses Osna­brück und im Inter­net auf der Land­kreis­sei­te ein­ge­se­hen wer­den. Der ent­spre­chen­de Link wird dann auch hier bekannt gegeben.

In dem vier­wö­chi­gen Zeit­raum besteht dann für alle Betrof­fe­nen die Mög­lich­keit eine Stel­lung­nah­me sowie Ein­wen­dun­gen zum Ver­ord­nungs­ent­wurf schrift­lich an die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de des Land­krei­ses Osna­brück zu richten.

Letz­te Gebiets­ko­ope­ra­ti­ons­sit­zung in den LaGe-Projekten

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24. Sit­zung der Gebiets­ko­ope­ra­ti­on Artland/Hase

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