© Landkreis Osnabrück. Die Düte im Stadtteil Hellern.
Der Landkreis Osnabrück veröffentlichte am 28.01.2022 folgende Pressemitteilung:
“Osnabrück. Das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Düte mit Nebenbächen“ ist vorübergehend durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen worden, eine sogenannte “Einstweilige Sicherstellung”. Unter dem Titel „Aue der Düte mit Nebenbächen“ handelt es sich um ein sogenanntes Natura 2000-Gebiet. Es gehört damit einem zusammenhängenden Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union an. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Das Schutzgebiet umfasst auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück weite Teile der Fließgewässer Düte, Schlochterbach, Breenbach und Wilkenbach und setzt sich jenseits von Georgsmarienhütte-Holzhausen auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück fort. Die Düte und der Wilkenbach bilden streckenweise die Grenze zwischen dem Landkreis und der Stadt Osnabrück. Auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück liegt noch der Goldbach mit einem kurzen, mündungsnahen Abschnitt im Schutzgebiet. Im Landkreis Osnabrück erstreckt sich das NSG über die Städte Georgsmarienhütte und Bad Iburg sowie über die Gemeinden Hilter und Hasbergen.
Was macht das Schutzgebiet so wertvoll?
Es sind vor allem die naturnahen Abschnitte der Gewässer, die sich durch einen mäandrierenden Verlauf und ein strukturreiches Bachbett auszeichnen. Hier finden seltene Fische und viele Insektenlarven gute Lebensbedingungen. Die schmalen Quellläufe der Bäche verlaufen zunächst in engen Talmulden und sind gesäumt von Wäldern nasser Standorte, den sogenannten Auwäldern aus Erle und Esche und den Eichen-Hainbuchenwäldern. Kaum ein Ökosystem ist so stark vom Wasser geprägt wie der Auwald. Das macht ihn besonders artenreich und überdies zu einem wertvollen Schutz gegen Hochwasser.
Weiter bachabwärts weiten sich die Talformen auf und die Niederungsbereiche werden dann vorwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen. Hier werden die Bachverläufe oft von sogenannten Galeriewäldern gesäumt, die sich vorwiegend aus Erlen und Eschen zusammensetzen und saumartig mit nur wenigen Metern Breite entlang der Ufer verlaufen. Des Weiteren tragen niederungstypische Strukturen wie Kleingewässer, Feuchtwiesen und Feuchtgehölze hier zu einem naturraumgerechten Landschaftsbild und einem vielfältigen Lebensraumangebot bei.
Mit der Verordnung werden deshalb Regelungen getroffen, die den notwenigen Schutz und die Erhaltung dieses ökologisch hochwertigen Gebiets einstweilig sicherstellen und die Nutzungen des Gebietes unter Berücksichtigung der naturschutz-fachlichen Anforderungen regeln. Dazu gehören etwa eine Gewässerunterhaltung und eine Land- und Forstwirtschaft, die auch die ökologischen Ansprüche im Blick haben.
© Landkreis Osnabrück. Quellauf der Düte in der Stadt Bad Iburg
© Landkreis Osnabrück. Quelllauf der Düte in der Stadt Bad Iburg
© Landkreis Osnabrück. Die sogenannten Schwesternwiesen in der Stadt Georgsmarienhütte
© Landkreis Osnabrück. Die sogenannten Schwesternwiesen in der Stadt Georgsmarienhütte
© Landkreis Osnabrück. Schlängelnder Quelllauf des Schlochterbaches in der Stadt Georgsmarienhütte
© Landkreis Osnabrück. Schlängelnder Quelllauf des Schlochterbaches in der Stadt Georgsmarienhütte
Einstweilige Sicherstellung gilt zunächst für zwei Jahre
Für den Vollzug der jetzt in Kraft getretenen Verordnung ist auf dem Gebiet des Landkreises die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Osnabrück, für das städtische Gebiet die UNB der Stadt Osnabrück zuständig. Die Einstweilige Sicherung gilt zunächst für zwei Jahre. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Sicherstellung um zwei weitere Jahre verlängert wird. Die einstweilige Sicherstellung geht damit dem beabsichtigten Unterschutzstellungsverfahren nach Ablauf der Vierjahresfrist voraus. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Schutzgegenstand schon vor der vollständigen Unterschutzstellung beeinträchtigt oder zerstört wird.
Mit der Einstweiligen Sicherstellung kommt das Land Niedersachsen der EU-weiten Verpflichtung nach, die für dieses Gebiet gemeldeten FFH- Lebensraumtypen und ‑Tierarten mittels einer Schutzgebietsverordnung hoheitlich zu sichern. Vor dem Hintergrund eines anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, war eine schnelle Sicherung bis Ende des Jahres 2021 über den Weg der „Einstweiligen Sicherstellung“ erforderlich.
Für das noch ausstehende Unterschutzstellungsverfahren, wofür dann die Stadt und/oder der Landkreis Osnabrück zuständig sein wird, muss zunächst eine überarbeitete Grenze des FFH-Gebietes im Zuge einer sogenannten Neumeldung erstellt werden.
Weitere Informationen…
Weitergehende Informationen zu den Inhalten der Schutzgebietsverordnung sowie der Abgrenzung des Schutzgebietes (Übersichts- und Detailkarten) auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück können hier abgerufen werden:
Informationen sind außerdem per E‑Mail erhältlich bei:
- Landkreis Osnabrück: natura2000@lkos.de
- Stadt Osnabrück: umwelt@osnabrück.de”
Alle Beitragsbilder sind Eigentum des Landkreises Osnabrück.
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