© Land­kreis Osna­brück. Die Düte im Stadt­teil Hellern.

Der Land­kreis Osna­brück ver­öf­fent­lich­te am 28.01.2022 fol­gen­de Pressemitteilung:

Osna­brück. Das Fau­na-Flo­ra-Habi­tat (FFH)-Gebiet „Düte mit Neben­bä­chen“ ist vor­über­ge­hend durch den Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­trieb für Was­ser­wirt­schaft, Küs­ten- und Natur­schutz als Natur­schutz­ge­biet (NSG) aus­ge­wie­sen wor­den, eine soge­nann­te “Einst­wei­li­ge Sicher­stel­lung”. Unter dem Titel „Aue der Düte mit Neben­bä­chen“ han­delt es sich um ein soge­nann­tes Natu­ra 2000-Gebiet. Es gehört damit einem zusam­men­hän­gen­den Netz von Schutz­ge­bie­ten inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on an. Sein Zweck ist der län­der­über­grei­fen­de Schutz gefähr­de­ter wild­le­ben­der hei­mi­scher Pflan­zen- und Tier­ar­ten und ihrer natür­li­chen Lebensräume.

Das Schutz­ge­biet umfasst auf dem Gebiet des Land­krei­ses Osna­brück wei­te Tei­le der Fließ­ge­wäs­ser Düte, Schloch­ter­bach, Breen­bach und Wil­ken­bach und setzt sich jen­seits von Georgs­ma­ri­en­hüt­te-Holz­hau­sen auf dem Gebiet der Stadt Osna­brück fort. Die Düte und der Wil­ken­bach bil­den stre­cken­wei­se die Gren­ze zwi­schen dem Land­kreis und der Stadt Osna­brück. Auf dem Gebiet der Stadt Osna­brück liegt noch der Gold­bach mit einem kur­zen, mün­dungs­na­hen Abschnitt im Schutz­ge­biet. Im Land­kreis Osna­brück erstreckt sich das NSG über die Städ­te Georgs­ma­ri­en­hüt­te und Bad Iburg sowie über die Gemein­den Hil­ter und Hasbergen.

Was macht das Schutz­ge­biet so wertvoll?

Es sind vor allem die natur­na­hen Abschnit­te der Gewäs­ser, die sich durch einen mäan­drie­ren­den Ver­lauf und ein struk­tur­rei­ches Bach­bett aus­zeich­nen. Hier fin­den sel­te­ne Fische und vie­le Insek­ten­lar­ven gute Lebens­be­din­gun­gen. Die schma­len Quell­läu­fe der Bäche ver­lau­fen zunächst in engen Tal­mul­den und sind gesäumt von Wäl­dern nas­ser Stand­or­te, den soge­nann­ten Auwäl­dern aus Erle und Esche und den Eichen-Hain­bu­chen­wäl­dern. Kaum ein Öko­sys­tem ist so stark vom Was­ser geprägt wie der Auwald. Das macht ihn beson­ders arten­reich und über­dies zu einem wert­vol­len Schutz gegen Hochwasser.

Wei­ter bach­ab­wärts wei­ten sich die Tal­for­men auf und die Nie­de­rungs­be­rei­che wer­den dann vor­wie­gend von land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­chen ein­ge­nom­men. Hier wer­den die Bach­ver­läu­fe oft von soge­nann­ten Gale­rie­wäl­dern gesäumt, die sich vor­wie­gend aus Erlen und Eschen zusam­men­set­zen und saum­ar­tig mit nur weni­gen Metern Brei­te ent­lang der Ufer ver­lau­fen. Des Wei­te­ren tra­gen nie­de­rungs­ty­pi­sche Struk­tu­ren wie Klein­ge­wäs­ser, Feucht­wie­sen und Feucht­ge­höl­ze hier zu einem natur­raum­ge­rech­ten Land­schafts­bild und einem viel­fäl­ti­gen Lebens­raum­an­ge­bot bei.

Mit der Ver­ord­nung wer­den des­halb Rege­lun­gen getrof­fen, die den not­we­ni­gen Schutz und die Erhal­tung die­ses öko­lo­gisch hoch­wer­ti­gen Gebiets einst­wei­lig sicher­stel­len und die Nut­zun­gen des Gebie­tes unter Berück­sich­ti­gung der natur­schutz-fach­li­chen Anfor­de­run­gen regeln. Dazu gehö­ren etwa eine Gewäs­ser­un­ter­hal­tung und eine Land- und Forst­wirt­schaft, die auch die öko­lo­gi­schen Ansprü­che im Blick haben.

 

Einst­wei­li­ge Sicher­stel­lung gilt zunächst für zwei Jahre

Für den Voll­zug der jetzt in Kraft getre­te­nen Ver­ord­nung ist auf dem Gebiet des Land­krei­ses die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de (UNB) des Land­krei­ses Osna­brück, für das städ­ti­sche Gebiet die UNB der Stadt Osna­brück zustän­dig. Die Einst­wei­li­ge Siche­rung gilt zunächst für zwei Jah­re. Es darf aber davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die Sicher­stel­lung um zwei wei­te­re Jah­re ver­län­gert wird. Die einst­wei­li­ge Sicher­stel­lung geht damit dem beab­sich­tig­ten Unter­schutz­stel­lungs­ver­fah­ren nach Ablauf der Vier­jah­res­frist vor­aus. Auf die­se Wei­se soll ver­hin­dert wer­den, dass der Schutz­ge­gen­stand schon vor der voll­stän­di­gen Unter­schutz­stel­lung beein­träch­tigt oder zer­stört wird. 

Mit der Einst­wei­li­gen Sicher­stel­lung kommt das Land Nie­der­sach­sen der EU-wei­ten Ver­pflich­tung nach, die für die­ses Gebiet gemel­de­ten FFH- Lebens­raum­ty­pen und ‑Tier­ar­ten mit­tels einer Schutz­ge­biets­ver­ord­nung hoheit­lich zu sichern. Vor dem Hin­ter­grund eines anhän­gi­gen Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens der EU-Kom­mis­si­on gegen Deutsch­land, war eine schnel­le Siche­rung bis Ende des Jah­res 2021 über den Weg der „Einst­wei­li­gen Sicher­stel­lung“ erforderlich.

Für das noch aus­ste­hen­de Unter­schutz­stel­lungs­ver­fah­ren, wofür dann die Stadt und/oder der Land­kreis Osna­brück zustän­dig sein wird, muss zunächst eine über­ar­bei­te­te Gren­ze des FFH-Gebie­tes im Zuge einer soge­nann­ten Neu­mel­dung erstellt werden.

Wei­te­re Informationen…

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen zu den Inhal­ten der Schutz­ge­biets­ver­ord­nung sowie der Abgren­zung des Schutz­ge­bie­tes (Über­sichts- und Detail­kar­ten) auf dem Gebiet des Land­krei­ses Osna­brück kön­nen hier abge­ru­fen werden:

Infor­ma­tio­nen sind außer­dem per E‑Mail erhält­lich bei:

 

Alle Bei­trags­bil­der sind Eigen­tum des Land­krei­ses Osnabrück.

 

Letz­te Gebiets­ko­ope­ra­ti­ons­sit­zung in den LaGe-Projekten

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Nach sie­ben Jah­ren Lauf­zeit enden über die Richt­li­nie “Land­schafts­pfle­ge und Gebiets­ma­nage­ment” geför­der­ten Pro­jek­te “Gebiets­ko­ope­ra­ti­on Artland/Hase” und “Gebiets­ko­ope­ra­ti­on Nörd­li­cher Teu­to­bur­ger Wald/Wiehengebirge” zum Ende des Jah­res 2023. Anläss­lich der…

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24. Sit­zung der Gebiets­ko­ope­ra­ti­on Artland/Hase

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Die drit­te Sit­zung der Gebiets­ko­ope­ra­ti­on Artland/Hase fand am 29.08.2023 statt. Im Anschluss an den Bericht und Aus­tausch über aktu­el­le Pro­jek­te fand eine Exkur­si­on in das FFH-Gebiet “Pott­e­bruch und Umge­bung” statt, in dem in Teil­be­rei­chen seit 2019 Maß­nah­men gegen inva­si­ve Neo­phy­ten umge­setzt wur­den. Das Gebiets­ma­nage­ment berich­tet über Erfol­ge und Schwie­rig­kei­ten in der Umsetzung.

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