© Landkreis Osnabrück. Die Düte im Stadtteil Hellern.
Der Landkreis Osnabrück veröffentlichte am 28.01.2022 folgende Pressemitteilung:
“Osnabrück. Das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Düte mit Nebenbächen“ ist vorübergehend durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen worden, eine sogenannte “Einstweilige Sicherstellung”. Unter dem Titel „Aue der Düte mit Nebenbächen“ handelt es sich um ein sogenanntes Natura 2000-Gebiet. Es gehört damit einem zusammenhängenden Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union an. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Das Schutzgebiet umfasst auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück weite Teile der Fließgewässer Düte, Schlochterbach, Breenbach und Wilkenbach und setzt sich jenseits von Georgsmarienhütte-Holzhausen auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück fort. Die Düte und der Wilkenbach bilden streckenweise die Grenze zwischen dem Landkreis und der Stadt Osnabrück. Auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück liegt noch der Goldbach mit einem kurzen, mündungsnahen Abschnitt im Schutzgebiet. Im Landkreis Osnabrück erstreckt sich das NSG über die Städte Georgsmarienhütte und Bad Iburg sowie über die Gemeinden Hilter und Hasbergen.
Was macht das Schutzgebiet so wertvoll?
Es sind vor allem die naturnahen Abschnitte der Gewässer, die sich durch einen mäandrierenden Verlauf und ein strukturreiches Bachbett auszeichnen. Hier finden seltene Fische und viele Insektenlarven gute Lebensbedingungen. Die schmalen Quellläufe der Bäche verlaufen zunächst in engen Talmulden und sind gesäumt von Wäldern nasser Standorte, den sogenannten Auwäldern aus Erle und Esche und den Eichen-Hainbuchenwäldern. Kaum ein Ökosystem ist so stark vom Wasser geprägt wie der Auwald. Das macht ihn besonders artenreich und überdies zu einem wertvollen Schutz gegen Hochwasser.
Weiter bachabwärts weiten sich die Talformen auf und die Niederungsbereiche werden dann vorwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen. Hier werden die Bachverläufe oft von sogenannten Galeriewäldern gesäumt, die sich vorwiegend aus Erlen und Eschen zusammensetzen und saumartig mit nur wenigen Metern Breite entlang der Ufer verlaufen. Des Weiteren tragen niederungstypische Strukturen wie Kleingewässer, Feuchtwiesen und Feuchtgehölze hier zu einem naturraumgerechten Landschaftsbild und einem vielfältigen Lebensraumangebot bei.
Mit der Verordnung werden deshalb Regelungen getroffen, die den notwenigen Schutz und die Erhaltung dieses ökologisch hochwertigen Gebiets einstweilig sicherstellen und die Nutzungen des Gebietes unter Berücksichtigung der naturschutz-fachlichen Anforderungen regeln. Dazu gehören etwa eine Gewässerunterhaltung und eine Land- und Forstwirtschaft, die auch die ökologischen Ansprüche im Blick haben.
© Landkreis Osnabrück. Schlängelnder Quelllauf des Schlochterbaches in der Stadt Georgsmarienhütte
Einstweilige Sicherstellung gilt zunächst für zwei Jahre
Für den Vollzug der jetzt in Kraft getretenen Verordnung ist auf dem Gebiet des Landkreises die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Osnabrück, für das städtische Gebiet die UNB der Stadt Osnabrück zuständig. Die Einstweilige Sicherung gilt zunächst für zwei Jahre. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Sicherstellung um zwei weitere Jahre verlängert wird. Die einstweilige Sicherstellung geht damit dem beabsichtigten Unterschutzstellungsverfahren nach Ablauf der Vierjahresfrist voraus. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Schutzgegenstand schon vor der vollständigen Unterschutzstellung beeinträchtigt oder zerstört wird.
Mit der Einstweiligen Sicherstellung kommt das Land Niedersachsen der EU-weiten Verpflichtung nach, die für dieses Gebiet gemeldeten FFH- Lebensraumtypen und ‑Tierarten mittels einer Schutzgebietsverordnung hoheitlich zu sichern. Vor dem Hintergrund eines anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, war eine schnelle Sicherung bis Ende des Jahres 2021 über den Weg der „Einstweiligen Sicherstellung“ erforderlich.
Für das noch ausstehende Unterschutzstellungsverfahren, wofür dann die Stadt und/oder der Landkreis Osnabrück zuständig sein wird, muss zunächst eine überarbeitete Grenze des FFH-Gebietes im Zuge einer sogenannten Neumeldung erstellt werden.
Weitere Informationen…
Weitergehende Informationen zu den Inhalten der Schutzgebietsverordnung sowie der Abgrenzung des Schutzgebietes (Übersichts- und Detailkarten) auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück können hier abgerufen werden:
Informationen sind außerdem per E‑Mail erhältlich bei:
- Landkreis Osnabrück: natura2000@lkos.de
- Stadt Osnabrück: umwelt@osnabrück.de”
Alle Beitragsbilder sind Eigentum des Landkreises Osnabrück.
Ökologische Station Osnabrücker Land nimmt Arbeit auf
Das Ende der Projekte “Gebietskooperationen Artland/Hase” und “Gebietskooperation Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge” ist nicht das Ende der Naturschutzarbeit von TERRA.vita: Mit der Ökologischen Station Osnabrücker Land geht es in Zusammenarbeit mit der…
Einstweilige Sicherstellung FFH 334 Düte und Nebenbäche verlängert bis 08.12.2025
Die einstweilige Sicherstellung des NSG „Aue der Düte mit Nebengewässern“ wurde vom 24.11.2021 wurde bis zum 08.12.2025 verlängert.
Letzte Gebietskooperationssitzung in den LaGe-Projekten
Nach sieben Jahren Laufzeit enden über die Richtlinie “Landschaftspflege und Gebietsmanagement” geförderten Projekte “Gebietskooperation Artland/Hase” und “Gebietskooperation Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge” zum Ende des Jahres 2023. Anlässlich der…
24. Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase
Die dritte Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase fand am 29.08.2023 statt. Im Anschluss an den Bericht und Austausch über aktuelle Projekte fand eine Exkursion in das FFH-Gebiet “Pottebruch und Umgebung” statt, in dem in Teilbereichen seit 2019 Maßnahmen gegen invasive Neophyten umgesetzt wurden. Das Gebietsmanagement berichtet über Erfolge und Schwierigkeiten in der Umsetzung.
Praxisschulung zum Umgang mit invasiven Neophyten am 24.08.2022
Bereits zum sechsten Mal waren Mitarbeitende der Bauhöfe und Unterhaltungsverbände zu einer Neophytenschulung vom Gebietsmanagement des Natur- und Geoparks TERRA.vita eingeladen (www.terra-natura2000.de).
23. Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase
Am 23.05.2023 fand die zweite diesjährige Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase gemeinsam mit der Gebietskooperation Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge statt. Die Gebietsmanager berichteten über die Umsetzung der Artenschutz- und Landschaftspflegeprojekte.
Online-Regionalakademie Osnabrück: Gefährliche Pflanzen machen sich breit!
Am 11.05.2023 von 18:00 – 18:30 Uhr spricht Gebietsmanagerin Kristina Behlert über invasive Neophyten. Interessierte sind herzlich eingeladen teilzunehmen: Unter dem folgenden Link…
22. Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase
Am 28.03.2023 fand die letzte Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase statt. Die Gebietsmanagerin Kristina Behlert berichtete über die Umsetzung der Artenschutz- und Landschaftspflegeprojekte. Die Untere Naturschutzbehörde informierte die Kooperationspartnerinnen…
21. Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase
Am 05.12.2022 fand die letzte Sitzung der Gebietskooperation Artland/Hase statt. Die Gebietsmanagerin Kristina Behlert berichtete über die Umsetzung der Artenschutz- und Landschaftspflegeprojekte. Im Anschluss an die Sitzung hielten Raoul Reding, Wolfsberater der…
Praktikumsprojekt: FFH über Social Media bekannter machen
TERRA.vita-Praktikantin Katharina Freese stellte am 10.11.22 ihr Projekt vor, das sie im Rahmen ihres “Commerzbank Umweltpraktikums” erarbeitete.Sie bereitete zahlreiche Beiträge rund um das Thema FFH im allgemeinen, besonders aber über die Lebensraumtypen und ‑arten…