Vor der Pflanzaktion fehlt ein schützende und wertvollen Lebensraum bietende Waldsaumstruktur.
Blühende Waldsäume
Anlage und Entwicklung von Waldinnen- und ‑außenrändern
Waldränder erfüllen eine wichtige Funktion in Waldökosystemen: sie gestalten einen strukturierten stufigen Übergang von der offenen Landschaft in den geschlossenen Wald.
In Waldrändern finden sich Solitärbäume und eine Vielzahl verschiedener lichtbedürftiger Straucharten. Diese wiederum bieten Nahrung und Lebensrum für die verschiedensten Insektenarten. Außerdem geben sie dem Niederwild in der Agrarlandschaft dauerhafte Rückzugs, Brut- und Aufzuchtsorte.
Von der Insektenvielfalt in Waldränder profitieren in hohem Maße die verschiedenen Fledermausarten. Sie nutze dieses Angebot als Jagdhabitat.
Auch für den Erholungssuchenden ist die Blütenpracht der verschiedenen Straucharten im Frühjahr eine wahre Augenweide.
Die Anlage und Entwicklung von Waldrändern in FFH-Gebieten ist daher ein positiver Beitrag zur ökologischen Aufwertung der Gebiete. Der TERRA.vita möchte diese Entwicklung vorantreiben. Im November 2020 wurden erste Waldränder in der Gebietskooperation „Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge“ unter mithilfe einer Vielzahl ehrenamtlichen Helfer angelegt.
In Kooperation mit dem Landkreis Osnabrück werden diese Maßnahmen durch Ersatzgelder finanziert. Ein weiterer wichtiger Partner sind die örtlichen Jägerschaften und die zuständigen Bezirksförster der Landwirtschaftskammer.
Derzeit ergeben sich vielerorts kleinflächig Möglichkeiten zur Waldrandgestaltung durch den Abgang von geschädigten Fichtenreinbeständen. Oft sind diese Flächen nicht groß genug, um sie über die geltende forstliche Förderung für den Privatwald in Niedersachsen aufforsten zu lassen (größer 0,3 ha).
Der Naturpark bietet interessierten Waldbesitzern hierfür eine Vermittlung finanzieller Mittel, wenn sie sich für die Anlage solcher ökologischer Lebensadern entscheiden.
Voraussetzungen:
- Die Fläche liegt in einem FFH-Gebiet
- Es gibt einen Randbereich hin nach außen zur offenen Landschaft oder nach innen zu einem Waldweg mit einer Länge von mindestens. 80–100 Meter.
- Die Fläche ist kleiner als 0,3 ha (größere Projekte sind nach Rücksprache möglich)
- Der Baumbestand wurde bereits abgeerntet
- Der Eigentümer stimmt Verbiss-und Fegeschutzmaßnahmen zu
Durch das beherzte, freiwillige Engagement der Helferinnen und Helfern aus den örtlichen Jägerschaften konnte die Grundlage für einen bald vielfältig blühenden Waldrand aus heimischen Sträuchern gesetzt werden.
Ansprechpartner
Hans Tolksdorf
Gebietskooperation Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge
Haus der Landwirtschaft
Am Schölerberg 6
49082 Osnabrück
Telefon: 0170 – 559 5558
E‑Mail: hans.tolksdorf@lkos.de